Mediation

 

Erbrechtsprozesse vermeiden !
Mediation bei Streitigkeiten zwischen Erben.


Wer kennt das nicht: Geschwister reden nicht mehr miteinander, weil sie in Erbstreitigkeiten verstrickt sind. Ein Erbe fühlt sich durch ein Testament benachteiligt. Er überlegt, es anzufechten oder den Pflichtteil geltend zu machen. Das kann, vor allem wenn es zu einem Prozess vor Gericht kommt, in lebenslangen Feindschaften enden. Manchmal verzichtet ein Erbe auf die Geldentmachung seiner Rechte aus Angst vor den Familienstreitigkeiten. Manchmal wird wegen dieser Befürchtungen auch die an sich notwendige Erbauseinandersetzung nicht angepackt. Die Unzufriedenheit rumort aber weiter.

All dies müsste nicht sein, denn es gibt ein Verfahren, Konflikte zwischen Erben zu klären und zu lösen, ohne dass die verwandtschaftlichen Beziehungen in die Brüche gehen:

Die Mediation in Erbschaftssachen.

Dieses Verfahren ist wesentlich schneller und billiger ist als jeder Gerichtsprozess. Wie funktioniert es?

Die Erben beauftragen gemeinsam einen Mediator, etwa einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwaltsmediator. Er verfügt über die nötigen Rechtskenntnisse und die Techniken der Verhandlungs- und Gesprächsführung. Er ist in der Lage, auch wenn die Emotionen zwischen den Beteiligten hoch gehen, mit ihnen in mehreren Sitzungen eine Lösung des Konflikts zu erarbeiten.

Zu Beginn werden die Regeln des Verfahrens ausgehandelt, z. B. Sachlichkeit, Vertraulichkeit, Offenlegung aller nötigen Informationen. Dann geht es darum, die Situation aller Beteiligten zu erkennen und zu verstehen, also ihre jeweiligen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche. Ist dies erreicht, kann ein Vertrag ausgehandelt werden, der allen Beteiligten gerecht wird. Wenn es rechtlich notwendig ist, wird dieser Vertrag notariell beurkundet.

Gelingt dies, ist eine Basis dafür geschaffen, dass sich die Betroffenen in Zukunft wieder in Anstand und Würde begegnen können.