Wie
kann ich mich davor schützen, über den Tisch gezogen
zu werden ?
Die Mediatoren
werden darauf achten, dass Sie keine übereilten Entscheidungen
treffen und sich erst mit externen Beratern zusammensetzen,
bevor Sie eine Abschlussvereinbarung unterschreiben. Sie werden
darauf dringen, dass Sie den Entwurf der Vereinbarung erst
von Ihrem Rechtsanwalt prüfen lassen. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft
für Familienmediation“ verlangt ausdrücklich von
den Mediatoren, dass sie darauf strikt achten. Für die
Mediationsvereinbarung gilt das gleiche wie für alle
weitreichenden Verträge: Unterschreiben sie erst, wenn
darüber geschlafen haben und sich ganz sicher sind!
Sie können sich auch während des gesamten Vermittlungsverfahrens
durch Ihren Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn alle Beteiligten
es wünschen, können die Rechtsanwälte auch
an den Mediationssitzungen teilnehmen. Dies ist in den USA
bei schwierigen Gegenständen durchaus üblich. Ich
selbst empfinde es als entlastend und die Mediation erleichternd,
wenn die Rechtsanwälte der Beteiligten an den Sitzungen
teilnehmen. In Deutschland ist dies aber vor allem in Familienmediationen
noch nicht üblich.
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