Die anwaltliche Erfahrung zeigt: Drei Gruppen von Mandanten sind mit einer Rechtsschutzversicherung gut dran:
*Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind
*Mieter, die damit rechnen, öfters umziehen zu müssen
*Menschen, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind.
In allen drei Lebenssituationen sind Konflikte relativ wahrscheinlich, denen man nicht immer ausweichen kann.
Niemand ist gegen die Kündigung seines Arbeitsplatzes gefeit, sei es aus gesundheitlichen, sei es aus betrieblichen Gründen. Der Gang vor das Arbeitsgericht ist meist sehr teuer. Denn die Rechtsanwalts- und die Gerichtsgebühren werden nach dem Streitwert berechnet. Geht es um eine Kündigung beträgt er in aller Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Bruttomonatslohn von nur 2.000 EUR (Streitwert 6.000.- EUR) fallen dann zwischen rund 1.000 EUR und 1.400 EUR netto, zuzüglich der Auslagen und Mehrwertsteuer allein an Rechtsanwaltsgebühren an. Hinzu kommt, dass beim Arbeitsgericht jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen muss, egal ob sie den Prozess gewinnt oder verliert. Das ist eine Besonderheit des Arbeitsgerichtsprozesses, die es in anderen Rechtsgebieten nicht gibt. Da ist es schon gut, wenn man versichert ist und sich über die Prozesskosten keine Gedanken machen muss.
Wer als Mieter häufig umziehen muss, kann an unangenehme Vermieter geraten und ist schnell in einen Rechtsstreit über Mieterhöhung, Renovierungskosten, Kautionsrückzahlung oder über die Abrechnung der Nebenkosten verwickelt. Besonders teuer kann ein Prozess wegen einer Kündigung, etwa wegen Eigenbedarf des Mieters, werden. Denn hier beläuft sich der Streitwert auf 12 Monatsmieten und da ist man bei den heutigen Mieten schnell bei 6.000.- EURO. Verliert man den Prozess, kann man dann Kosten von weit über 4.000.- EURO haben. Ist man nicht versichert, läuft man in Gefahr, klein beigeben zu müssen.
Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kann ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Das Auto hat vielleicht Totalschaden und womöglich wurde man verletzt und möchte Schmerzensgeld geltend machen. Kann man sich dann kostenfrei einen Anwalt nehmen, hat man bessere Chancen, sein Recht durchzusetzen und erspart sich viel Ärger. Wenn es nur darum geht, einen Schadensersatzanspruch des Unfallgegners abzuwehren, springt allerdings die Rechtsschutzversicherung nicht ein. Das macht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aus eigenem Interesse.
Man darf sich allerdings über den Umfang einer Rechtsschutzversicherung keine Illusionen machen. Sie springt nämlich bei den meisten Verwaltungsgerichtsprozessen nicht ein, also z.B. nicht in Ausländerrechtssachen. In Erb- und Familienrechtsangelegenheiten wird nur eine Beratung bezahlt.
« Kosten –