Dieser Zusatz bedeutet, dass der Mediator eine Ausbildung durchlaufen hat, die den Standards der “Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.” entspricht. Dies sind mindestens 200 Stunden Ausbildung an einem durch die BAFM anerkannten Institut, davon mindestens 40 Stunden Supervision. Für den Abschluss müssen vier selbst durchgeführte Vermittlungsverfahren dokumentiert und von der BAFM anerkannt werden. Durch die anschließende Aufnahme als Vollmitglied in der BAFM erwirbt man die Erlaubnis zur Führung dieses Zusatzes. Die BAFM verlangt von ihren Mitgliedern auch bei der Durchführung der Mediationsverfahren die Einhaltung von Mindeststandards (zur BAFM kommen sie mit einem weiteren Link auf der gleichen Seite).
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