Sind
die Ergebnisse rechtlich verbindlich ?
Die Ergebnisse
der Mediation werden erst verbindlich, wenn eine Abschlussvereinbarung
erstellt und von den Beteiligten unterzeichnet ist. Diese
hat die rechtliche Verbindlichkeit eines schriftlichen Vertrages.
Das heißt: Im Notfall kann aus dieser Vereinbarung geklagt
werden. Vereinbarungen über Einzelpunkte werden rechtlich
erst verbindlich, wenn sie in das Gesamtpaket der Abschlussvereinbarung
aufgenommen und unterschrieben sind.
In Ausnahmefällen, kann es sinnvoll sein, auch Einzelvereinbarungen
verbindlich zu treffen. Es muss dann aber ganz klar sein,
dass wirklich alle Beteiligen diese völlig unhabhängig
vom Endergebnis wollen.
Zeitlich begrenzte Zwischenvereinbarungen empfehlen sich manchmal,
um eine besprochene Regelung zunächst auszuprobieren
oder um das Vermittlungsverfahrens rechtlich abzusichern.
So ist es manchmal notwendig, zu vereinbaren, dass während
der Mediation und eine für eine gewisse Zeit danach,
keine Verjährungsfristen ablaufen.
Bestimmte
Vertragsteile, z.B. die Übertragung von Grundstücken
und Häusern müssen notariell oder in einem gerichtlichen
Vergleich beurkundet werden, um volle Rechtswirksamkeit zu
erlangen.
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Wie kann ich mich davor schützen,
über den Tisch gezogen zu werden?